AGBs

Allgemeine Geschäfts­bedingungen von Martin Bussweiler Werbegrafik

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen liegen – sofern nicht aus­drücklich etwas Gegen­teiliges ver­ein­bart wurde – den vor­liegenden und allen künftigen Ver­trägen zwischen mir (Martin Bussweiler) und Kunden zu­grunde, auch wenn es künftig nicht mehr aus­drücklich im Einzel­fall ver­einbart werden sollte. Be­dingungen des Kunden werden nur Ver­trags­be­stand­teil, wenn es aus­drücklich ver­einbart wurde.

§ 1 Ich verpflichte mich, alle mir im Rahmen der Zu­sammen­arbeit mit dem Kunden zur Kennt­nis ge­lan­gen­den Ge­schäfts­ge­heim­nisse mit der Sorg­falt eines ordent­lichen Kauf­manns zu wahren und alle dies­be­züg­li­chen Infor­ma­tionen und Unter­lagen ver­traulich zu be­handeln. Die Sorg­falts- und Ver­schwiegen­heits­pflicht währt über das Ver­trags­ende hi­naus und gilt auch, wenn eine Zu­sammen­ar­beit nicht zu­stande kommt.
§ 2 Ich arbeitet als selbst­ändiger, un­ab­hängiger Werbe­gra­fi­ker nach treu­hände­ri­schen Ge­sichts­punk­ten. Ich bin be­müht, ent­spre­chend der Auf­ga­ben und Termin­vor­gaben des Kun­den, die für die Er­füll­ung des Auf­trages er­forder­li­chen perso­nellen und sach­li­chen Vor­aus­setz­ung­en bereit­zu­stellen, in der Be­ratung ab­so­lu­te Objek­ti­vi­tät zu wah­ren und die In­te­ressen des Kun­den – ins­be­son­dere auch bei der Aus­wahl und Be­auf­tra­gung Dritter – in jeder mög­li­chen Form zu vertreten.
§ 3 Ich bin be­reit, auf­grund be­son­derer Ver­ein­ba­rung während der Ver­trags­dauer kein Pro­dukt eines an­de­ren Kun­den agentur­mäßig zu be­treuen, das zu dem diesen Ver­trag be­treffenden Produkt- bzw. Dienst­leis­tungs­be­reich in di­rek­tem oder in­di­rektem Wett­be­werb steht.
§ 4 Bei Auftragsdurchführung bin ich ver­pflichtet, mich hin­sicht­lich der zu tref­fenden Maß­nah­men mit dem Kun­den ab­zu­stimmen und ihm die Ent­wür­fe für die vor­ge­schlagenen Werbe­mittel, die ein­ge­holten Kosten­vor­an­schläge und Termin­pläne zur Be­willigung vorzulegen. Ich über­wache die ordnungs­gemäße Durch­führung aller Werbe­maß­nahmen. Es steht in meinem Er­mes­sen, für die Aus­füh­rung meiner Grund­leis­tungen mir ge­eignet er­schei­nen­de Dritte heran­zuziehen. Werden von mir im Zuge der Produktions­ab­wick­lung Fremd­an­ge­bote ein­ge­holt, je­doch der Auf­trag vom Kun­den ander­weitig ver­geben, so be­rech­ne ich die für die An­ge­bot­ein­holung auf­ge­wen­de­ten Leis­tun­gen nach Zeit und Kosten­aufwand. Für Auf­träge, die im Namen und auf Rech­nung des Kunden er­teilt werden, über­neh­me ich gegen­über dem Werbe­durch­füh­ren­den kei­ner­lei Haf­tung. Ich trete ledig­lich als Mittler auf.
§ 5 Werde ich mit einer Präsentation be­auf­tragt, so er­kennt der Kunde damit an, dass die Aus­arbei­tung der Kon­zep­tion an­ge­messen zu ho­no­rie­ren ist. Wurde ein Ho­no­rar nicht ver­ein­bart, so gilt der Ver­gü­tungs­tarif­ver­trag für Design­leis­tun­gen der Allianz deutscher Designer AGD. Ich kann in keinem Fall un­ver­bind­lich und kosten­los ar­bei­ten, auch nicht bei Nicht­ver­wen­dung der ein­ge­reichten Aus­ar­bei­tun­gen oder er­folgten Beratungen. Vorschläge des Auf­trag­gebers oder seine sons­ti­ge Mit­arbeit haben keinen Ein­fluß auf die Höhe der Ver­gü­tung. Sie be­gründen kein Mit­ur­heber­recht, es sei denn, dass dies aus­drück­lich ver­ein­bart worden ist.
§ 6 Wird mein Honorar mit der Mittler­pro­vi­sion aus dem Schalt­vo­lu­men finan­ziert, so muss das zu Be­ginn der Kon­zeptions­fin­dung ge­nann­te Media-Schalt­vo­lu­men inner­halb eines Jah­res ge­schaltet wer­den, um die von mir er­brach­ten Leis­tun­gen zu re­gu­lie­ren. An­sonsten be­rech­ne ich mei­nen Auf­wand mit einem Stunden­satz von 80,– EUR.
§ 7 Der Kunde verpflichtet sich, mich recht­zeitig über Art, Um­fang und Zeit­folge der ge­forder­ten Leis­tun­gen zu un­ter­rich­ten und mir alle für die sach­ge­mäße Durch­füh­rung des Auf­tra­ges be­nö­tig­ten In­for­ma­tionen und Unter­lagen – so­weit diese ihm ver­füg­bar sind – frist­ge­recht und kosten­los zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, mir nur zur Ver­öffent­li­chung oder Ver­viel­fäl­ti­gung frei­ge­ge­bene Vor­la­gen wie Fotos, Mo­delle oder sons­ti­ge Ar­beits­unter­lagen zu übergeben.
§ 8 Sofern meine Honorierung nicht durch ein schrift­li­ches An­ge­bot ge­re­gelt ist, ge­schieht diese auf meiner je­weils gül­ti­gen Be­rechnungs­grund­lage und zu einem Stunden­satz von 80,– EUR. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten:
Sonder­leis­tung­en wie z. B. die Um­ar­bei­tung oder Ände­rung von Werk­zeich­nungen, Manuskript­studium oder Druck­über­wachung werden nach Zeit­auf­wand ent­sprech­end ge­son­dert berechnet.
Separat berechnet werden:
Materialien, Rein­zeichnungen, Über­setzungen, Fahrt­kosten, Spesen, Organi­sations- und Be­schaffungs­kosten, Nutzungs­rechts­über­tra­gun­gen sowie tech­ni­sche Kos­ten wie Satz, Zwischen­auf­nahmen, Fotos, Foto­ab­züge, Werk­zeug­kosten und Her­stel­lung von Werbe­mit­teln, Leis­tungen hin­zu­ge­zo­ge­ner Spezial-Unter­neh­mungen (Markt­for­schung etc.) je nach ent­sprech­en­dem Aufwand.
Ich bin in jedem Fall be­rech­tigt, an­ge­messene Ab­schlags­zahlungen zu ver­lan­gen, deren Höhe sich am Ver­hält­nis zwi­schen den er­brach­ten Leis­tun­gen und dem Ge­samt­um­fang der ver­traglich ge­schul­de­ten Leis­tungen orientiert. Kommt eine von mir aus­ge­arbeitete und vom Kunden ge­nehmigte Kon­zeption aus Grün­den, die ich nicht zu ver­treten habe, nicht zur Durch­füh­rung, so bleibt mein Ho­no­rar­an­spruch davon unberührt. Mein Be­schaffungs-, Organisations- und Über­wachungs­auf­wand wird ent­weder durch Pro­visio­nie­rung durch den Liefe­ran­ten bzw. bei Be­rech­nung durch mich an den Kunden ab­züg­lich sämt­li­cher Ra­batte und Pro­vi­sio­nen plus »Service-fee« ge­tra­gen (wie § 4, Abs.4).
§ 9 Ein mir schriftlich oder mündlich er­teilter Auf­trag gilt als an­ge­nommen, wenn ich die Über­nah­me nicht inner­halb von 14 Tagen nach Auf­trags­er­tei­lung schrift­lich ablehne.
§ 10 Nutzungs- uns sonstige Rechte an den ein­ge­reichten Vor­schlä­gen gehen nur in­so­weit auf den Kunden über, als dies aus der an­fäng­lichen Auf­gaben­stellung her­vor­geht (Ver­triebs­gebiet, Auf­lagen, Zeit­räume etc.). Weiter­rei­chen­de Nutzungs­rechte sind an­sons­ten ge­son­dert schrift­lich zu regeln.
§ 11 Für die Eintragungs- und Schutz­fähigkeit von Ent­wür­fen wird die Ge­währ meiner­seits nur nach be­son­de­rer Ver­ein­ba­rung übernommen.
§ 12 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von mir im An­ge­bots­stadium ein­ge­reichten Vor­schläge zu ver­wenden; und zwar un­ab­hängig davon, ob sie ur­heber­recht­lich ge­schützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Ver­wendung in ab­ge­wandel­ter Form oder durch Dritte.
§ 13 Sachgewährsleistungsansprüche:
Ist der Liefergegen­stand mangel­haft oder fehlen ihm zu­ge­sicherte Eigen­schaf­ten oder wird er inner­halb der Gewähr­leis­tungs­frist schad­haft, so werde ich – nach meiner Wahl – unter Aus­schluß wei­te­rer Gewähr­leis­tungs­an­sprüche des Kun­den Er­satz liefern oder nach­bessern. Im Falle des Fehl­schlagens der Nach­besse­rung bzw. Ersatz­lie­fe­rung wird dem Kun­den der An­spruch auf Min­de­rung bzw. Wand­lung aus­drück­lich vor­be­halten. Ein An­spruch auf Schaden­er­satz be­steht mit Aus­nah­me der schuld­haft ver­säum­ten Nach­bes­se­rung nicht, wie auch bei mittel­baren Folge­schäden.
Die Feststellung solcher Mängel muß mir un­ver­züglich – bei er­kenn­ba­ren Mängeln jedoch spä­tes­tens bin­nen 10 Ta­gen nach Ent­gegen­nahme, bei nicht er­kenn­ba­ren Mängeln bin­nen 10 Ta­gen nach Er­kenn­bar­keit – schrift­lich mit­ge­teilt wer­den. Die Gewähr­leistungs­frist be­ginnt mit der Aus­lie­fe­rung der Ware an den Ab­nehmer; sie en­det je­doch spä­tes­tens 6 Mo­na­te nach­dem die Ware dem Kun­den über­geben worden ist. Für Ersatzlieferung und Nach­besserungs­arbeiten hafte ich im glei­chen Um­fang wie für die ur­sprüng­lich ge­schul­de­te Ware; für Er­satz­liefe­run­gen be­ginnt die Ge­währ­leis­tungs­frist neu zu laufen.
§ 14 Ich hafte nicht bei Nicht­er­füllung, Leis­tungs­man­gel oder Ver­zug von Werbe­trä­gern oder sons­ti­gen Dritt­be­auf­trag­ten, die nicht meine Er­füllungs­ge­hilfen sind, auch nicht für deren vor­sätz­liches oder grob fahr­lässi­ges Ver­hal­ten. In an­de­ren Fällen tre­te ich meine Er­satz­an­sprü­che ge­gen den Dritten an den Kunden ab. Für Folgeschäden, die aus der Ver­wen­dung fehler­haf­ter oder ver­spä­te­ter Lie­fe­rungen ent­ste­hen, kann ich in keinem Fall Haf­tung übernehmen. Ich selbst hafte nur für Vor­satz und grobe Fahrlässigkeit. Termin­ver­ein­ba­rungen werden von mir mit der all­ge­mei­nen Sorg­falt eines or­dent­li­chen Kauf­manns be­trach­tet. Fix­ge­schäf­te be­dür­fen einer be­son­de­ren Ver­ein­ba­rung; andern­falls bin ich ledig­lich zur nach­träg­li­chen ord­nungs­ge­mäßen Leis­tung ver­pflich­tet. Eine Stor­nie­rung des Auf­tra­ges ist aus­geschlossen. Nach der Druckreife­er­klärung durch den Kunden bin ich von jeder Ver­ant­wor­tung für die Rich­tig­keit der vor­ge­leg­ten Unter­lagen befreit. Die Produktions­über­wachung durch mich er­folgt nur auf­grund einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung. Bei Über­nah­me der Pro­duk­tions­über­wachung bin ich be­rech­tigt, nach eigenem Er­mes­sen – unter Be­rück­sich­ti­gung der Vor­stell­un­gen und Vor­ga­ben des Auf­trag­ge­bers – die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen und ent­sprech­en­de An­wei­sun­gen zu erteilen. Soweit der Kunde von sich aus Korrek­turen vor­nehmen läßt, ent­fällt für mich jede Haf­tung. Eine Haf­tung für die wett­be­werbs­rechtliche Un­be­denk­lich­keit einer Wer­bung kann nicht über­nom­men werden, ins­be­son­de­re bin ich nicht ver­pflich­tet, je­den Ent­wurf vorher juris­tisch über­prü­fen zu lassen.
§ 15 Mit der Zahlung des Honorars ein­schließ­lich der Lizenz für die Über­tra­gung des Ver­viel­fäl­ti­gungs­rechts er­wirbt der Kun­de nur das Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung der Ar­beit im ver­ein­bar­ten Um­fang und zu dem ver­ein­bar­ten spe­ziel­len Zweck. Geht die Ver­wen­dung darüber hi­naus, auch nach Ab­lauf des Ver­tra­ges und auch wenn kein An­spruch auf Ur­heber­schutz er­ho­ben wird oder er­ho­ben werden kann, ist eine neuer­liche Ver­ein­barung sowie eine zu­sätz­li­che Ho­no­rie­rung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auf­la­gen gelten nicht als mit­über­tra­gen, so­fern nicht ein be­son­de­rer Ab­schluß erfolgt. Vor­ent­würfe und Ent­würfe bleiben nach gel­ten­dem Ur­heber­recht mein Eigen­tum und sind auf Wunsch in an­ge­messener Frist nach Be­en­di­gung des Auf­trages zu­rück­zu­geben. Für Be­schä­di­gung haf­tet der Kunde. Ich bin berechtigt, die von mir ge­stell­ten Werbe­mittel zu sig­nie­ren und in ihrer Eigen­wer­bung auf die Be­treu­ung des Kun­den hinzuweisen.
§ 16 Mein Honorar inklusive eventuell ver­aus­lagter Kosten zu­züg­lich Mehr­wert­steuer ist 14 Tage nach Rech­nungs­da­tum ohne Ab­zug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und An­zeigen­rech­nung­en sind sofort nach Über­mitt­lung durch die Agen­tur an den Kun­den rein netto fällig. Zeitüberschreitungen werden mit 8% Ver­zugs­zin­sen über dem je­wei­li­gen Dis­kont­satz der Deutschen Bundes­bank be­rechnet. Die Gel­tend­mach­ung eines wei­te­ren Ver­zug­scha­dens bleibt aus­drück­lich vor­be­halten. Erstreckt sich ein Auf­trag über län­ge­re Zeit oder er­fordert er von mir hohe fi­nan­ziel­le Vor­leis­tun­gen, so sind an­ge­mes­se­ne Ab­schlags­zahl­ung­en zu leis­ten, und zwar 1/3 der Ge­samt­ver­gü­tung bei Auf­trags­er­tei­lung, 1/3 nach Fer­tig­stell­ung von 50% der Arbeiten.
§ 17 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­ding­ung­en be­rührt nicht die Wirk­sam­keit im übri­gen. An Stelle der un­wirk­samen Klau­sel tritt die­jenige zu­lässige Klau­sel, die in ihrer Wir­kung der un­wirk­samen Klau­sel wirt­schaft­lich am nächsten kommt.
§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Strei­tig­kei­ten, auch für Wech­sel- und Scheck­ver­bind­lich­keiten, ist Wiesbaden.
 
Martin Bussweiler Werbegrafik
Stand: Juni 2019